Gesetzlich Krankenversicherte
Als Gesetzlich Krankenversicherter Patient haben Sie die Möglichkeit unsere Behandlung als SELBSTZAHLER in Anspruch zu nehmen. Ihre Behandlung wird nach GOÄ abgerechnet. Einen Kostenvoranschlag erhalten Sie auf Anfrage vorab.
Für einige Gesetzlich Krankenversicherte bieten wir die Behandlung ohne Zuzahlung an.
Die Überischt teilnehmender Gesetzlicher Krankenkassen finden Sie unten.